Neue Richtline zur Förderung der Chancengleichheit für Sachsen ab 20. Juli
20. Juli 2018
Liebe engagierte Mitmenschen,
hier ein Auszug und der Link zum zusammenfassenden Trägerrundschreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration vom 19. Juli 2018:
Um die Förderung der Chancengleichheit fortzuführen und weiterzuentwickeln, hat der Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration, Referat Gleichstellung in den letzten Monaten die Richtlinie überarbeitet. Die novellierte Fassung wurde am 26. Juni durch das Kabinett beschlossen und am 19. Juli im Amtsblatt veröffentlicht. Mit dem Inkrafttreten am 20. Juli 2018 wird es erfreulicherweise möglich, dass Vorhaben für 2019 bereits nach neuer Richtlinie beantragt werden und die Verbesserungen schnellstmöglich die wichtige Arbeit der Zuwendungsempfänger unterstützen können.
Die Einzelheiten und alle Änderungen können Sie der beschlossenen Fassung der Förderrichtlinie Chancengleichheit entnehmen, diese finden Sie hier. Eine Informationsveranstaltung zur neuen Richtlinie wird am 28. September 2018 von 11:00 – 13 :00 Uhr in den Konferenzräumen des Landesfrauenrates stattfinden; dazu wird der Landesfrauenrat in der zweiten Augusthälfte einladen.