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Sachsen führt geschlechtergerechtere Rechtssprache ein

8. Juli 2020

Eine gute Nachricht: Die Sächsische Staatsregierung hat am 07.07.2020 beschlossen, dass Gesetze und Rechtsverordnungen im Freistaat Sachsen künftig in einer geschlechtergerechteren Sprache formuliert werden. Damit setzt die Staatsregierung ein wichtiges im Koalitionsvertrag verankertes Anliegen um, so der Text der offiziellen Verlautbarung.

Weiter heißt es, Justiz- und Gleichstellungsministerin Katja Meier: »Die Sprache unserer Gesetze ist immer noch von einer Zeit geprägt, in der Frauen und Männer nicht dieselben Rechte hatten. Es ist mir deshalb ein besonderes Anliegen, dass die Gleichberechtigung von Frau und Mann endlich auch sprachlich zum Ausdruck kommt.«

Bislang wurde in Normtexten durchweg das sogenannte generische Maskulinum verwendet. So ist zum Beispiel in sächsischen Gesetzen ausschließlich vom Staatsminister und nicht von der Staatsministerin oder vom Schüler und nicht von der Schülerin die Rede. Sie waren immer mitgemeint, wurden aber nicht immer mit gedacht. Künftig sollen Frauen und Männer in Gesetzen gleichberechtigt sichtbar werden.

Diese Medieninformation online ansehen  (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/238470)